Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Rechtsgeschäfte der ZFutura GmbH (im Folgenden „ZFutura“) mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (im Folgenden „Auftraggeber“). Alle genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Sofern in diesen Geschäftsbedingungen oder einem Individualvertrag die Schriftform gefordert wird, ist diese durch E-Mail erfüllt, sofern gesetzlich keine Schriftform nach § 126 BGB gefordert ist.
Aufträge an ZFutura unterliegen diesen AGB und werden in der Regel durch schriftliche Verträge geregelt. Diese Verträge haben im Zweifel Vorrang vor den AGB. Sollte kein schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden sein, gelten diese AGB uneingeschränkt. Abweichungen von den AGB müssen schriftlich bestätigt werden.
Die Erbringung von Leistungen durch ZFutura und Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt gemäß einem der folgenden Vertragsmodelle:
1. Sofern nicht vertraglich anders bestimmt, werden die Leistungen der ZFutura GmbH als Dienstvertrag nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz während der gewöhnlichen Bürozeiten (Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr, außer feiertags) richtet sich nach der Honorar-Übersicht der ZFutura GmbH, wie sie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig war. Sollten auf Verlangen oder durch Verschulden des Auftraggebers Leistungen außerhalb der Bürozeiten erbracht werden, gilt der doppelte Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt pro angefangener Viertelstunde. Bei Rechnungsstellung wird die abgerechnete Zeit auf die nächste volle Stunde aufgerundet.
2. Bei Pauschalverträgen (Dienstverträgen) verpflichtet sich ZFutura gegen Zahlung eines monatlichen festen Betrags ein bestimmtes Kontingent an Arbeit für den Auftraggeber zu erbringen. Der Auftraggeber kann die zu erbringenden Leistungen priorisieren, andernfalls wird ZFutura die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Wenn auf Verlagen des Auftraggebers Leistungen über das vereinbarte Kontingent hinaus erbracht werden sollen, werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies wird dem Auftraggeber vorher schriftlich mitgeteilt. Paulschalverträge können zum Ende jedes Monats gekündigt werden, die Kündigung muss dabei schriftlich spätestens 14 Tage vor dem Monatsende erfolgen.
3. Bei Werkverträgen mit Festpreis erbringt ZFutura bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen. Diese können in mehrere Teilleistungen unterteilt sein, wobei jede Teilleistung getrennt abgerechnet wird. Für den Fall, dass die Zusammenarbeit durch den Auftraggeber oder durch Verschulden des Auftraggebers vorzeitig beendet wird, werden alle begonnen Teilleistungen voll berechnet. Andernfalls werden nur abgeschlossene Teilleistungen berechnet. Wenn sich durch unvollständige oder unzutreffende Information oder/und nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für ZFutura ergibt, wird dieser nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies wird dem Auftraggeber vorher schriftlich mitgeteilt.
Wenn für eine Leistung ein Festpreis vereinbart wurde, können beide Parteien jederzeit schriftlich Änderungen des Inhalts und Umfangs der vereinbarten Leistung vorschlagen. Wenn sich beide Parteien nicht auf eine Änderung einigen können, bleibt der ursprüngliche Vertrag inklusive eventuell bereits vereinbarter Änderungen unverändert bestehen. Lehnt der Auftraggeber eine Änderung ab, die nach der Einschätzung von ZFutura technisch, rechtlich oder aus sonstigen Gründen notwendig ist, übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die entstehenden Konsequenzen.
Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Kalendartage, die nötig sind, um eine vorgeschlagene Leistungsänderungen zu prüfen, die Angebote aktualisieren oder Verhandlungen dahingehend führen.
ZFutura behält sich vor, Dritte mit der Erbringung eines Teil oder der gesamten Leistung zu beauftragen. ZFutura verpflichtet ihre Erfüllungsgehilfen die gleichen Bedingungen und Standards einzuhalten, zu denen sich auch ZFutura verpflichtet. ZFutura bleibt für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber stellt ZFutura sämtliche notwendigen Daten, Inhalte (Bildmaterial, Videos, Texte, Sounds und jegliches vorgegebene Material) und Ansprechpartner zur Erfüllung der Leistungen rechtzeitig zur Verfügung. Sämtliche Inhalte sind durch den Auftraggeber in digitaler und verwertbarer Form bereitzustellen. Sollte der Auftraggeber dem nicht nachkommen, wird ZFutura dies – sofern möglich – auf Kosten des Auftraggebers organisieren.
Wenn der Auftraggeber Fehler in den Leistungen von ZFutura feststellt und kein Abnahmeprozess vereinbart wurde, müssen die Fehler umgehend an ZFutura gemeldet werden. Der Fehler muss dabei in ausreichender Form beschrieben werden und der Auftraggeber muss ZFutura notwendige Daten zur Einsicht zur Verfügung stellen. Für bestimmte Leistungsarten gelten detailliertere Bedingung. Diese sind weiter unten beschrieben.
Vom Auftraggeber wird erwartet, dass er weder in die Leistungsprodukte eingreift, noch sie verändert oder entgegen der Dokumentation oder ohne vorherige Einweisung betreibt.
Erfüllt der Auftraggeber seine Pflichten nicht, nicht ordnungsgemäß oder verspätet und kann ZFutura die Leistungen deshalb nicht vertragsgemäß erbringen, so verlängern sich vereinbarte Ausführungsfristen entsprechend der Verspätung zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme der Arbeiten.
Der Auftraggeber hat die rechtliche Zulässigkeit des Auftrags, insbesondere in Hinblick auf das Datenschutz-, Urheber-, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht zu prüfen. Dies gilt ebenso für alle ZFutura zur Verfügung gestellten Unterlagen, Daten, Inhalte, Dokumente und Informationen, insbesondere für solche, die zur Veröffentlichung bestimmt sind. ZFutura übernimmt keine Haftung für rechtliche Verstöße, die durch ungenügende Prüfung des Auftraggebers entstehen.
Bei Leistungen, die Computersysteme des Auftraggebers betreffen, hat der Auftraggeber für eine adäquate Sicherung der Daten zu sorgen.
In Fällen höherer Gewalt verlängern sich Fristen um einen entsprechenden Zeitraum.
Sämtliche Zwischenergebnisse, Arbeitsunterlagen, Rohdateien (z.B. Camera-Raw-, Photoshop- oder Indesign-Dateien) und Daten, die von ZFutura im Rahmen eines Auftrags angefertigt oder erarbeitet wurden und nicht Teil des Auftrags sind, verbleiben vollständig im Besitz von ZFutura. Der Auftraggeber hat kein Anrecht auf Einsichtnahme oder Herausgabe.
Für Quellcode gelten die in den entsprechenden Abschnitten genannten gesonderten Bestimmungen.
Die Rechnungsstellung für Arbeit nach Zeitaufwand und für Pauschalverträge erfolgt jeweils am Ende eines Monats. Bei Verträgen mit Festpreis wird die Rechnung nach Fertigstellung der Leistung oder einer Teilleistung gestellt. Sollte eine Abnahme der Leistung vereinbart worden sein, erfolgt die Rechnungsstellung nach Abnahme der Leistung. Sollte die Abnahme vom Auftraggeber ungerechtfertigt verweigert werden, behält sich ZFutura das Recht vor, die Rechnung auch vor Abnahme zu stellen.
Rechnungen werden grundsätzlich per E-Mail an eine vom Auftraggeber benannte E-Mailadresse verschickt. Sollte keine E-Mailadresse benannt worden sein, wählt ZFutura eine geeignet scheinende E-Mailadresse.
Kosten für den Einkauf von Material und Fremdleistungen können von ZFutura im Voraus in Rechnung gestellt werden. Dies betrifft insbesondere den Einkauf von Hardware und Software bzw. Softwarelizenzen und die Vergabe von Dienst- und Werkverträge an Dritte.
Kosten für Reisen von Erfüllungsgehilfen von ZFutura, die auf Wunsch des Auftraggebers entstehen und nicht Vertragsbestandteil sind, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die für die Reise benötigte Zeit gilt als Arbeitszeit und wird gemäß dem tatsächlichen Zeitaufwand in Rechnung gestellt.
Die Zeit zur Einarbeitung von Erfüllungsgehilfen von ZFutura gilt als Arbeitszeit und wird bei Pauschalverträgen oder Bezahlung nach Zeitaufwand entsprechend abgerechnet. Bei Festpreisverträgen ist die Einarbeitung bereits im Angebotspreis einkalkuliert
Falls eine Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren vereinbart wurde, wird der Rechnungsbetrag drei Werktage nach Rechnungsstellung eingezogen. Ansonsten sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf ein von ZFutura benanntes Konto.
Bleibt der Auftraggeber trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, kann ZFutura die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen. Sämtliche erbrachten Leistungen bleiben bis zum Eingang des offenen Betrages Eigentum von ZFutura.
Setzt ZFutura den Vertrag trotz Zahlungsverzug des Auftraggebers fort, ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die ZFutura unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Auftraggebers auf der Mahnstufe ist ZFutura berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Auftraggeber ersetzt zu bekommen.
Für die Zeit, in der sich der Auftraggeber in Verzug befindet, werden Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank per anum berechnet. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
ZFutura haftet nur für Schäden des Auftraggebers oder Dritter in Fällen von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. ZFutura haftet nicht für Schäden, die durch die Nichteinhaltung von Fristen entstehen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung für ZFutura.
ZFutura verpflichtet sich, personenbezogene Daten des Auftraggebers nur in dem Umfang zu verarbeiten, wie es für die Erfüllung des Auftrages nötig ist. Personenbezogene Daten werden nach dem Stand der Technik gegen unberechtigten Zugriff geschützt und nur dem unmittelbar mit der Verarbeitung betroffenen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt. Nicht mehr benötigte personenbezogene Daten werden umgehend gelöscht.
ZFutura verpflichtet sich zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen des Auftraggebers.
ZFutura darf den Auftraggeber als Referenz aufführen. Ebenso darf der Auftraggeber die Zusammenarbeit mit ZFutura bewerben. Dazu werden gegenseitig die notwendigen Nutzungsrechte an den Logos von ZFutura bzw. des Auftraggebers eingeräumt. Beide Parteien können jederzeit die Entfernung der Referenz einfordern. Die Entfernung muss innerhalb einer angemessenen Frist geschehen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von ZFutura in Berlin. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.