Sofern nicht vertraglich anders bestimmt, werden die Leistungen der ZFutura GmbH als Dienstvertrag nach Zeitaufwand abgerechnet. Der Stundensatz während der gewöhnlichen Bürozeiten (Mo-Fr 9:00 bis 17:00 Uhr, außer feiertags) richtet sich nach der Honorar-Übersicht der ZFutura GmbH, wie sie zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültig war. Sollten auf Verlangen oder durch Verschulden des Auftraggebers Leistungen außerhalb der Bürozeiten erbracht werden, gilt der doppelte Stundensatz. Die Abrechnung erfolgt pro angefangener Viertelstunde. Bei Rechnungsstellung wird die abgerechnete Zeit auf die nächste volle Stunde aufgerundet.
Bei Pauschalverträgen (Dienstverträgen) verpflichtet sich ZFutura gegen Zahlung eines monatlichen festen Betrags ein bestimmtes Kontingent an Arbeit für den Auftraggeber zu erbringen. Der Auftraggeber kann die zu erbringenden Leistungen priorisieren, andernfalls wird ZFutura die Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen erbringen. Wenn auf Verlagen des Auftraggebers Leistungen über das vereinbarte Kontingent hinaus erbracht werden sollen, werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies wird dem Auftraggeber vorher schriftlich mitgeteilt. Paulschalverträge können zum Ende jedes Monats gekündigt werden, die Kündigung muss dabei schriftlich spätestens 14 Tage vor dem Monatsende erfolgen.
Bei Werkverträgen mit Festpreis erbringt ZFutura bestimmte vertraglich vereinbarte Leistungen. Diese können in mehrere Teilleistungen unterteilt sein, wobei jede Teilleistung getrennt abgerechnet wird. Für den Fall, dass die Zusammenarbeit durch den Auftraggeber oder durch Verschulden des Auftraggebers vorzeitig beendet wird, werden alle begonnen Teilleistungen voll berechnet. Andernfalls werden nur abgeschlossene Teilleistungen berechnet. Wenn sich durch unvollständige oder unzutreffende Information oder/und nicht ordnungsgemäßer Mitwirkung des Auftraggebers ein zusätzlicher Arbeitsaufwand für ZFutura ergibt, wird dieser nach Zeitaufwand abgerechnet. Dies wird dem Auftraggeber vorher schriftlich mitgeteilt.